Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2026 · Team Event Cup GmbH, Hamburg. Diese AGB gelten für Verträge über Konzeption, Organisation und Durchführung von Turnieren, Wettkampf-Formaten und zugehörigen Event-Leistungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen der Team Event Cup GmbH («Anbieter») gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie gegenüber Verbraucher:innen, soweit nicht zwingend abweichendes Verbraucherschutzrecht entgegensteht.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
(1) Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder textformliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Unterzeichnung eines Projektvertrags zustande.
(2) Leistungsumfang, Termine, Venue, Personal und Budget ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung und ggf. Anlagen (Runbooks, Tech-Rider). Nebenabreden bedürfen der Textform.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Freigaben, Logos und Zugänge bereit, die für Planung und Durchführung erforderlich sind. Verzögerungen auf Auftraggeberseite können zu Termin- und Budgetanpassungen führen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Netto-Auftragswerts mit Vertragsschluss fällig; die Restzahlung erfolgt nach Rechnungsstellung, spätestens 14 Tage vor Eventbeginn bzw. gemäß vertraglicher Staffel.
(3) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geschuldet. Der Anbieter kann die Leistungserbringung aussetzen, solange wesentliche Zahlungen ausstehen.
§ 5 Stornierung und Terminänderungen
(1) Stornierungen durch den Auftraggeber sind schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Bereits angefallene Fremdkosten und nicht stornierbare Drittleistungen sind in jedem Fall zu erstatten.
(2) Für vom Anbieter bereits erbrachte Planungsleistungen sowie reservierte Personal- und Equipment-Kapazitäten können Stornogebühren nach folgender Staffelung vereinbart werden: bis 60 Tage vor Event 25 % des vereinbarten Honorars (netto), bis 30 Tage 50 %, danach 90 %, sofern nicht im Einzelfall anders schriftlich fixiert.
(3) Terminverschiebungen sind nach Verfügbarkeit möglich; Mehrkosten durch Venue oder Subunternehmer trägt der Auftraggeber, soweit diese durch die Verschiebung entstehen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Nacherfüllung erfolgt nach angemessener Fristsetzung, soweit zumutbar.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Für höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters wird keine Haftung für Nichterfüllung übernommen; § 615 BGB bleibt unberührt, soweit anwendbar.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
Konzepte, Designs und Produktionsunterlagen bleiben urheberrechtlich geschützt. Nutzungsrechte an Liefergegenständen (Foto, Video, Branding) werden nur im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen strikt vertraulich und setzen sie nur zur Vertragserfüllung ein.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Hamburg, soweit zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.